Die Entstehung eines Lebewesens ist mit Begehren verbunden, sein Dasein ist von Begehren getragen und wenn es stirbt entsteht es wohl von Begehren getrieben in neuer Form. Begehren ist immer da als elementare Grundlage des Daseins, von den niedrigsten bis zu den höchsten Lebensformen. Aufgrund von Begehren bewegt sich der Regenwurm durch die Erde, aus Begehren entwickelt der Mensch komplexe Zivilisationen.
Was bezeichnet der Begriff "Begehren"? Ein Begriff dient dazu sich eine Vorstellung von etwas zu machen aber man kann Begehren direkt in sich selber wahrnehmen und indirekt im Ausdruck aller Wesen. Es ist der Wunsch nach Veränderung, das Streben nach Verbesserung und seine Kehrseite, der Wunsch nach Erhaltung, das Bestreben das Bestehende möge sich nicht weiter verschlechtern.
Der gegenwärtige Moment ist unbefriedigend (dukkha) und man bewegt sich um dem zu entkommen, das ist der Grund dass man sich überhaupt bewegt. Der Buddha konnte sieben Tage in vollkommener Glückseligkeit unbewegt sitzen, weil das Begehren in ihm ausgelöscht war. Begehren ist Bewegung, fortlaufendes Entstehen und Vergehen.
Für das, was abhängig ist, gibt es auch Bewegung, für das, was nicht abhängig ist, gibt es keine Bewegung; wo keine Bewegung ist, ist Ruhe; wo Ruhe ist, ist kein Verlangen; wo kein Verlangen
ist; ist kein Kommen und Gehen; wo kein Kommen und Gehen ist, ist kein Vergehen und Neuentstehen; wo kein Vergehen und Neuentstehen ist, ist weder ein Hienieden noch ein Jenseits noch etwas
zwischen beiden; eben dies ist das Ende des Leidens. (Ud.VIII.4)
Begehren entsteht in Abhängigkeit von den khandha, diese entsteht aus der Verblendung 'Ich bin die khandha', ich bin Körper und Geist. Ohne diese Verblendung zu durchschauen gibt es kein Ende des Begehrens, keine Ruhe, nur das Getriebensein in dukkha. Es ist nicht leicht den achtfachen Pfad bis zum Ende der Verblendung zu gehen.
Schwer zu sehen, wahrlich, ist das Nicht-Ich, nicht leicht zu sehen ist die Wahrheit; überwunden ist der ,Durst’ für den Wissenden; für den Schauenden ist nicht irgend etwas.
(Ud.VIII.2)
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